Frühaufsicht:
Gratis an Schultagen 7:15 Uhr - 7:45 Uhr
(Anmeldung erforderlich)
Nachmittagsbetreuung (Offene Volksschule):
An Schultagen bis 17:30 Uhr (Anmeldung erforderlich)
Betreuung ist an 3, 4 oder 5 Tagen der Woche möglich.
Sollten Sie Fragen zu Ihrer Rechnung oder zur Abbuchung haben:
MA 6 Buchhaltung Tel.: 01/4000-95192
Kosten für die OVS:
Erfragen Sie bitte beim Freizeitleiter Chris Der Manuelian!
Das Formular für eine Ermäßigung ist bei der Freizeitleitung erhältlich.
Den ausgefüllten Antrag inkl. der benötigten Unterlagen senden Sie bitte per Mail an die
Berechnungsstelle - Ermäßigung schulische Tagesbetreuung
Hinweis auf §12a. SCHUG:
(1) Der Besuch des Betreuungsteiles ganztägiger Schulformen bedarf einer Anmeldung. Bezüglich der Anmeldung gilt:
a)
Die Anmeldung kann anläßlich der Anmeldung zur Aufnahme in die Schule sowie innerhalb einer vom Schulleiter einzuräumenden Frist von mindestens drei Tagen und längstens einer Woche (wobei diese Frist einen Sonntag einzuschließen hat) erfolgen; nach dieser Frist ist ein Anmeldung zulässig, wenn dadurch keine zusätzliche Gruppe erforderlich ist.
b)
Die Anmeldung kann sich auf alle Schultage oder auf einzelne Tage einer Woche beziehen.
c)
Die Anmeldung gilt nur für das betreffende Unterrichtsjahr.
Abmeldung:
(2) Während des Unterrichtsjahres kann eine Abmeldung vom Betreuungsteil nur zum Ende des ersten Semesters erfolgen; diese Abmeldung hat spätestens drei Wochen vor Ende des ersten Semesters zu erfolgen. Zu einem anderen als im ersten Satz genannten Zeitpunkt kann eine Abmeldung nur bei Vorliegen besonders berücksichtigungswürdiger Gründe erfolgen.